Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Auszug aus der deutschen Hotelordnung der DeHoGa

 

 

 

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

 

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des    Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

 

3. Der Gastwirt (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des  Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.

 

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40% des Pensionspreises. 

 

5. a) Der Gastwirt (Vermieter) ist nach treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

 

5. b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die  Dauer des Vertrages den nach    Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

 

6. An- und Abreisetag pro wird Berechnet. Reisen Sie vor 10 Uhr ab  also  von Montag bis Freitag  morgens um 10 Uhr abreise werden 4 Nächte Berechnet Ales da nach 5 Nächte oder nach absprache.

 

7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.